Bekanntmachung einer
Stellenausschreibung
an der
Johannes Brahms Musikschule der Stadt Mürzzuschlag
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An der Musikschule der Stadtgemeinde Mürzzuschlag für elementare, mittlere und höhere Musikerziehung mit Öffentlichkeitsrecht gelangt folgender Dienstposten zur Ausschreibung:
Musikschullehrerin / Musikschullehrer an der Musikschule der Stadtgemeinde Mürzzuschlag
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Unterrichtsfächer: |
Kontrabass klassisch, Nebeninstrumente: E-Bass, E-Gitarre, 4 WSTD |
Dienstantritt: |
01.03.2021 |
Bewerbungsfrist: |
05.02.2021 |
Beschäftigungszeitraum: |
Vorerst befristet bis Ende des Schuljahres 2020/21 |
Tätigkeitsbereich: gemäß Steiermärkischem Musiklehrergesetz 2014 i.d.g.F.: Unterrichtserteilung in den genannten Fächern, Mitwirkung bei Schulveranstaltungen bzw. bei den von der Musikschule getragenen musikkulturellen Veranstaltungen. Mit Dienst an dislozierten Unterrichtsorten muss ggf. gerechnet werden. Qualifizierte Bewerber und Bewerberinnen (abgeschlossene musikpädagogische Ausbildung gem. Steiermärkischem Musiklehrergesetz 2014 i.d.g.F.) werden ersucht, Prüfungszeugnisse, Staatsbürgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde etc. bei der ausschreibenden Gemeinde termingerecht einzureichen.
Weitere Informationen: |
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Bewerbungen unter: |
Musikschule Mürzzuschlag |
Stadtgemeinde Mürzzuschlag |
Wiener Straße 80 |
Wiener Straße 9 |
8680 Mürzzuschlag |
8680 Mürzzuschlag |
Tel.: 0 38 52 / 2555-791 |
Tel.: 0 38 52 / 25 55 - 0 |
Mobil: - |
Mobil: - |
Fax: - |
Fax: 0 38 52 / 25 55 - 599 |
E-Mail:
musikschule@mzz.at
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E-Mail:
stadtamt@mzz.at
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Homepage:
http://www.brahmsmusicschool.at
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Homepage:
http://www.muerzzuschlag.at
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Rechtliche Grundlage der Einstellung von Lehrkräften an den kommunalen Musikschulen der Steiermark ist das Gesetz vom 3. Juni 2014 über das Dienst- und Besoldungsrecht der von den Gemeinden an Musikschulen beschäftigten Lehrerinnen/Lehrern (Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014 – Stmk. MLG) Stammfassung: LGBl. Nr. 93/2014 i.d.g.F. und Änderung: LGBl. Nr. 97/2014. Das Mindestgehalt lt. Gehaltsschema beträgt monatlich € 2.820,50 brutto bei einem Beschäftigungsausmaß von 100% - 26 Wst. Für Bedienstete gemäß § 5 Abs. 2 des Stmk. MLG 2014 (Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung) beträgt das Mindestgehalt monatlich € 2.256,40 brutto. |
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