Bekanntmachung einer
Stellenausschreibung
an der
Erzherzog - Johann - Musikschule Pinggau
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An der Musikschule der Marktgemeinde Pinggau für elementare, mittlere und höhere Musikerziehung mit Öffentlichkeitsrecht gelangt folgender Dienstposten zur Ausschreibung:
Musikschullehrerin / Musikschullehrer an der Musikschule der Marktgemeinde Pinggau
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Unterrichtsfächer: |
Schlagzeug (Jazz-Popularmusik,Ethno-Percussion),7 Wochenstunden, Referenzniveau C1-deutsche Sprache |
Dienstantritt: |
09.09.2019 |
Bewerbungsfrist: |
14.08.2019 |
Beschäftigungszeitraum: |
vorerst befristet auf ein Schuljahr |
Tätigkeitsbereich: gemäß Steiermärkischem Musiklehrergesetz 2014 i.d.g.F.: Unterrichtserteilung in den genannten Fächern, Mitwirkung bei Schulveranstaltungen bzw. bei den von der Musikschule getragenen musikkulturellen Veranstaltungen. Mit Dienst an dislozierten Unterrichtsorten muss ggf. gerechnet werden.
Qualifizierte Bewerber und Bewerberinnen (abgeschlossene musikpädagogische Ausbildung gem. Steiermärkischem Musiklehrergesetz 2014 i.d.g.F.) werden ersucht, Prüfungszeugnisse, Staatsbürgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde etc. bei der ausschreibenden Gemeinde termingerecht einzureichen.
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Weitere Informationen: |
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Bewerbungen unter: |
Musikschule Pinggau |
Marktgemeinde Pinggau |
Schulstraße 17a |
Hauptplatz 1 |
8243 Pinggau |
8243 Pinggau |
Tel.: 0 33 39 / 22 310 |
Tel.: 0 33 39 / 25 152 - 0 |
Mobil: 0664/423 25 76 |
Mobil: - |
Fax: 0 33 39 / 22 310 |
Fax: 0 33 39 / 25 152 - 22 |
E-Mail:
musikschule@pinggau.gv.at
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E-Mail:
gde@pinggau.gv.at
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Homepage:
http://www.musikschule-pinggau.at
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Homepage:
http://www.pinggau.gv.at
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Rechtliche Grundlage der Einstellung von Lehrkräften an den kommunalen Musikschulen der Steiermark ist das
Gesetz vom 3. Juni 2014 über das Dienst- und Besoldungsrecht der von den Gemeinden an Musikschulen
beschäftigten Lehrerinnen/Lehrern (Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014 – Stmk. MLG) Stammfassung:
LGBl. Nr. 93/2014 i.d.g.F. und Änderung: LGBl. Nr. 97/2014. Das Mindestgehalt lt. Gehaltsschema beträgt monatlich € 2.719,00 brutto
bei einem Beschäftigungsausmaß von 100% - 26 Wst. Für Bedienstete gemäß § 5 Abs. 2 des Stmk. MLG 2014 (Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung)
beträgt das Mindestgehalt monatlich € 2.175,20 brutto. |
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