Bekanntmachung einer
Stellenausschreibung
an der
Erzherzog Johann - Musikschule der Marktgemeinde Wies
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An der Musikschule der Marktgemeinde Wies für elementare, mittlere und höhere Musikerziehung mit Öffentlichkeitsrecht gelangt folgender Dienstposten zur Ausschreibung:
Musikschullehrerin / Musikschullehrer an der Musikschule der Marktgemeinde Wies
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Unterrichtsfächer: |
Harfe, 5 Wochenstunden |
Dienstantritt: |
09.09.2019 |
Bewerbungsfrist: |
19.08.2019 |
Beschäftigungszeitraum: |
vorerst befristet auf 1 Jahr |
Tätigkeitsbereich: gemäß Steiermärkischem Musiklehrergesetz 2014 i.d.g.F.: Unterrichtserteilung in den genannten Fächern, Mitwirkung bei Schulveranstaltungen bzw. bei den von der Musikschule getragenen musikkulturellen Veranstaltungen. Mit Dienst an dislozierten Unterrichtsorten muss ggf. gerechnet werden.
Qualifizierte Bewerber und Bewerberinnen (abgeschlossene musikpädagogische Ausbildung gem. Steiermärkischem Musiklehrergesetz 2014 i.d.g.F.) werden ersucht, Prüfungszeugnisse, Staatsbürgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde etc. bei der ausschreibenden Gemeinde termingerecht einzureichen.
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Weitere Informationen: |
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Bewerbungen unter: |
Musikschule Wies |
Marktgemeinde Wies |
Oberer Markt 1 |
Oberer Markt 14 |
8551 Wies |
8551 Wies |
Tel.: 05 03465 320 |
Tel.: 050 34 65 / 22 01 |
Mobil: 0 664 / 50 18 564 |
Mobil: - |
Fax: - |
Fax: 050 34 65 / 22 01 - 22 |
E-Mail:
musikschule@wies.at
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E-Mail:
gde@wies.at
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Homepage:
http://www.musikschule-wies.at
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Homepage:
http://www.wies.at
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Rechtliche Grundlage der Einstellung von Lehrkräften an den kommunalen Musikschulen der Steiermark ist das
Gesetz vom 3. Juni 2014 über das Dienst- und Besoldungsrecht der von den Gemeinden an Musikschulen
beschäftigten Lehrerinnen/Lehrern (Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014 – Stmk. MLG) Stammfassung:
LGBl. Nr. 93/2014 i.d.g.F. und Änderung: LGBl. Nr. 97/2014. Das Mindestgehalt lt. Gehaltsschema beträgt monatlich € 2.719,00 brutto
bei einem Beschäftigungsausmaß von 100% - 26 Wst. Für Bedienstete gemäß § 5 Abs. 2 des Stmk. MLG 2014 (Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung)
beträgt das Mindestgehalt monatlich € 2.175,20 brutto. |
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